PSYCHOTHERAPIE WOLF
Kleiner Menüknopf

Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten für Psychotherapie?

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, übernimmt diese die Kosten einer Psychotherapie, sofern eine psychische Erkrankung nach ICD-10 vorliegt, und der Behandler eine Kassenzulassung besitzt. Liegt keine Erkrankung nach ICD-10 vor (z.B. bei Partnerschaftsproblemen), oder sind sie nicht gesetzlich oder freiwillig krankenversichert, so sind Sie aus Perspektive des Therapeuten Selbstzahler. Selbstzahler tragen die Kosten der Therapie selbst. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten Ihnen unter Umständen die Kosten oder Teile der Kosten – bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Behandlung selbstständig, welche Bedingungen für Sie gelten. Wenn Sie möchten, dürfen Sie selbstverständlich die Behandlung freiwillig selbst bezahlen, obwohl Sie versichert sind.

Die Kosten liegen bei ungefähr 100-120 Euro pro Termin á 50 Minuten. Dazu kommen Pauschalen und Kosten für Diagnostik und Berichte. Eine Kurzzeittherapie kostet somit ungefähr im Rahmen von 2000-3000€, eine Langzeittherapie bei ca. 5000-8000€. Bitte beachten Sie, dass dies keine verbindliche Kostenzusage darstellt, sondern lediglich eine Orientierungshilfe. Jeder Therapeut kann andere Entgelte erheben oder individuelle Vereinbarungen treffen, wodurch sich andere Kosten ergeben können.

Kostenübernahmeverfahren

Nicht unerwähnt darf an dieser Stelle das Kostenübernahmesystem bleiben. Kann Ihnen kein approbierter Therapeut *mit* Kassensitz einen zeitnahen Therapieplatz anbieten, so dürfen Sie zu einem approbierten Therapeuten *ohne* Kassensitz. Sie können dann bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wodurch dann die Kosten der Therapie bei diesem Therapeuten auch ohne Kassensitz übernommen werden. Das Verfahren ist etwas bürokratisch, und Sie müssen nachweisen, dass Sie keinen Platz bekommen konnten (i.d.R. durch Bestätigung der anderen Therapeuten). Der Therapeut, mit dem Sie am Ende arbeiten werden, sollte Sie durch den Prozess begleiten.

Wie läuft das konkret? Das erste was Sie tun müssen, ist sich einen privaten Therapeuten zu suchen, also einen Therapeuten *ohne* Kassenzulassung, der freie Plätze hat, und bereit wäre, mit Ihnen im Kostenübernahmeverfahren zu arbeiten. Sobald Sie eine*n Kolleg*in gefunden haben, müssen Sie der Krankenkasse einen Nachweis des Systemversagens erbringen, also nachweisen, dass die Krankenkassen kein ausreichendes Behandlungsangebot in einer Ihnen zumutbaren Entfernung bereitstellen. Ein freier Therapieplatz am anderen Ende Deutschlands ist Ihnen nämlich nicht zumutbar. Ebensowenig sind Wartezeiten über drei Monaten zumutbar. Wie das genau erfolgt klären Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse, da kann es ganz verschiedene Regelungen geben, es ist nämlich immer eine Einzelfallentscheidung. Am Ende läuft es aber immer auf oben genannten Nachweis hinaus.

Für diesen Nachweis ist es wichtig, dass Sie Ihre erfolglosen Kontaktversuche und Gespräche mit Kassentherapeuten dokumentieren. Jeder Anruf, jedes Gespräch oder ähnliches sollte hier schriftlich festgehalten werden. Schriftliche Bestätigungen der Therapeuten sind nicht nötig, können aber helfen. Die Krankenkassen haben inzwischen reagiert, und haben Termin-Servicestellen eingerichtet, die Sie beim Finden eines Therapieplatzes unterstützen sollen. Es ist meistens Vorraussetzung, dass Sie diese kontaktiert haben, am besten 4-5 Mal, und festhalten konnten, dass diese Ihnen nicht weiterhelfen konnten.

Nicht unerwähnt bleiben darf hier die therapeutische Sprechstunde. Die Kassen vermitteln Ihnen oft sehr zeitnah eine Sprechstunde bei einem Therapeuten. Wir Therapeut*innen sind verpflichtet, ein bestimmtes Zeitkontingent an Sprechstunden bereitzustellen, unabhängig davon, wieviele freie Plätze wir haben. Dies soll dazu dienen, den Therapiebedarf festzustellen, und Notfälle schneller in Notfallbehandlung zu bringen. "Ich habe einen ersten Termin bei einem Therapeuten" heißt also nicht, dass Sie auch einen Therapieplatz haben. Am Ende der Sprechstunde stellt der Therapeut den Bedarf fest, und hält diesen in Form eines PTV11-Formulars (Ihre individuelle Information zur Psychotherapeutischen Sprechstunde) fest. Hier wird eine Diagnose geschätzt, und eine Empfehlung zum Vorgehen gegeben. Dieses PTV11-Formular ist eine Vorraussetzung, sollten Sie ein Kostenübernahmeverfahren versuchen, denn es belegt wie ein Mini-Gutachten Ihren Bedarf an Therapie.

Idealerweise haben Sie jetzt:

Jetzt gilt es der Krankenkasse ein bisschen die Pistole auf die Brust zu setzen. Schreiben Sie die Kasse an, legen Sie alle Dokumente bei (Kopien für sich selbst behalten!), und fordern Sie die Kasse auf, Ihnen binnen 3 Wochen einen Therapeuten zu nennen, der Sie kurzfristig behandeln kann, oder die Behandlung bei benannte*r Kolleg*in gemäß § 13 Absatz 3 SGB V. zu übernehmen. Es gibt hierfür kein festes Formular oder eine feste Form, ein freies Anschreiben genügt. Nun heißt es warten. Oft lehnen die Kassen diese Anträge erstmal ab. Dann gilt es Widerspruch einzulegen. Viele Anträge gehen aber auch beim ersten Versuch durch, dann können Sie die Behandlung beginnen.

Was geht in diesem Verfahren nicht?